FAQs Klausuranmeldung

1.Q: Ich habe das Formular "Meldung einer Altzulassung" fristgerecht abgegeben. Bin ich dadurch automatisch zur Klausur angemeldet?
 A: Nein.
  
2.Q: Die Frist für die Klausuranmeldung über Klips ist bereits abgelaufen. Kann ich mich trotzdem noch zur Klausur anmelden?
 A: In der Regel nicht. Falls Sie einen triftigen Grund haben, können Sie sich damit an Ihr Prüfungsamt wenden.
  
3.Q: Ich kann mich nicht über Klips anmelden, da ich auf Staatsexamen/Diplom studiere. Was kann ich tun?
 A: Wenn Sie auf Staatsexamen oder Diplom studieren, reicht es aus, wenn Sie dem Lehrstuhl bis spätestens eine Woche vor dem Klausurtermin eine formlose Email schreiben mit der Bitte, Sie zur Klausur anzumelden. Um die Klausur mitschreiben zu können, benötigen Sie allerdings zusätzlich eine gültige Klausurzulassung.
  
4.Q: Ich habe mich über Klips bzw. beim Prüfungsamt fristgerecht zur Klausur angemeldet. Muss ich mich zusätzlich noch beim Lehrstuhl anmelden?
 A: Nein. Ihre Anmeldung wird dem Lehrstuhl automatisch übermittelt.