Schülerinnen und Schüler an der Universität (Frühstudium)


Projekt zur Hochbegabtenförderung an der Universität zu Köln



Unterstützt von

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Die Hochbegabtenstiftung der Kreissparkasse Köln und die Universität zu Köln bieten Schulen seit dem Wintersemester 2000/2001 die Möglichkeit, entsprechend begabte Schülerinnen und Schüler der Stufen 10 bis 13 (mit Ausnahme der Philosophischen Fakultät in besonderen Fällen auch der Klassen 8-9) an Vorlesungen und Übungen in ausgewählten Fächern der folgenden Fakultäten

teilzunehmen.

Die Teilnehmenden erhalten dabei einen umfassenden Einblick in den Universitätsalltag und ihr Studienfach. Das Ziel des Projekts besteht darin, die Schülerstudierenden im Rahmen dieses Frühstudiums individuell zu fördern. Die Schülerinnen und Schüler können im Frühstudium erste Erfahrungen im Bereich des wissenschaftlichen Arbeitens sammeln und sich ihren Interessen entsprechend mit den Gegenständen, Themen, Theorien und Methoden der gewählten Fächer auf universitärem Niveau auseinandersetzen und Prüfungen ablegen. Das Frühstudium dient somit der Förderung, Bildung und Orientierung von hochbegabten Schülerinnen und Schülern und erleichtert die Wahl eines Studienfachs nach dem Abitur. Leistungen, die im Frühstudium erbracht worden sind, werden in einem späteren Studium auf Antrag anerkannt.

Das Projekt hat sich als so erfolgreich erwiesen, dass es auch an vielen anderen Hochschulen eingeführt worden ist. Wir hoffen, dass auch weiterhin viele interessierte Schülerinnen und Schüler dieses Angebot wahrnehmen. Nahezu unabdingbar für eine Teilnahme ist eine positive Einstellung von Eltern und Lehrerinnen und Lehrern der jeweiligen Schule zu unserem Projekt.

Weitere Informationen finden Sie auf den oben verlinkten Seiten der Fakultäten oder in der folgenden Broschüre.

Einen ersten Erfahrungsbericht finden Sie hier. Interessant sind auch ein Artikel aus dem Kölner Stadt-Anzeiger vom 4.7.2017 über Studierende der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, die ab 2015 an dem Projekt teilgenommen haben, sowie diese Seite mit ausgewählten Erfahrungsberichten der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.

Die Projekte werden in Nordrhein-Westfalen von der Landesregierung unterstützt und durch die folgende Gesetzesänderung auch juristisch abgesichert:

Hochschulgesetz NRW §48 Absatz 6 (verabschiedet am 16.09.2014): "Schülerinnen oder Schüler, die nach dem einvernehmlichen Urteil von Schule und Hochschule besondere Begabungen aufweisen, können im Einzelfall als Jungstudierende außerhalb der Einschreibungsordnung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen zugelassen werden. Ihre Studien- und Prüfungsleistungen werden auf Antrag bei einem späteren Studium angerechnet."