Mathematik I für Studierende der Biologie und der Chemie
- Allgemeine Informationen -


Übungsbetrieb

Die regelmäßige Bearbeitung der Übungsaufgaben und die regelmäßige Teilnahme an den Übungsgruppen sind ein sehr wichtiger Bestandteil dieser Vorlesung und sind deswegen auch Voraussetzung für das Erhalten einer Klausurzulassung (s.u.). Es sollte jede Woche ein Aufgabenblatt bearbeitet werden. Die Übungsblätter stehen Ihnen auf der Veranstaltungsseite als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Jedes Blatt besteht aus schriftichen Aufgaben und Präsenzaufgaben. Ihre Lösungen der schriftlichen Aufgaben werden dann von den ÜbungsleiterInnen korrigiert und bewertet. Die Präsenzaufgaben werden in den Übungsstunden besprochen.

Begleitend zur Vorlesung werden zudem zu unterschiedlichen Zeiten zwei (inhaltsgleiche) globale Zusatztutorien angeboten. In den Zusatztutorien werden zusätzliche Aufgaben und individuelle Fragen zum Vorlesungsinhalt besprochen. Die Teilnahme an den Tutorien ist freiwillig.
Die ersten Übungen finden in der 2. Vorlesungswoche statt. Das erste Übungsblatt wird nach der ersten Vorlesung auf der Veranstaltungsseite zu finden sein und soll in der ersten Übungstunde abgegeben werden.

Es gibt insgesamt 15 Übungsgruppen. Die Gruppen 1-8 sind für die Studierenden der Biologie vorgesehen, die Gruppen 9-15 für die Studierenden der Chemie, Biochemie, Geowissenschaften und des Studium Integrale. Für die Gruppen 9-15 sind donnerstags und freitags Termine zu verschiedenen Zeiten reserviert. Die Anmeldung hierzu erfolgt zu Beginn des Semesters über die Veranstaltungsseite. Direkt im Anschluss an die 45-minütigen Übungen (Gruppen 1-15) findet am selben Ort jeweils ein 45-minütiges (optionales) Fachtutorium statt.

Abgabe der Lösungen

Die Lösungen der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben sind immer in den Übungen abzugeben. Um Ihre Übung korrekt zuordnen zu können, muss auf der Abgabe deutlich lesbar Ihr Name und Ihre Übungsgruppennummer stehen. Nur die schriftlichen Aufgaben sind abzugeben und werden bewertet. Die Rückgabe der korrigierten Übungsblätter erfolgt in den Übungen.

Voraussetzung für die Klausurzulassung

Um zur Klausur zugelassen zu werden, müssen Studierende der Biologie und der Geowissenschaften in jedem der beiden Semester jeweils mindestens 30% und Studierende der Chemie und der Biochemie insgesamt mindestens 30% der maximal möglichen Punkte aus beiden Semestern bei den Übungsaufgaben erreichen (Studierende der Biologie und der Geowissenschaften können durch einen Übertrag von max. 5% der zu erreichenden Übungspunkte ein entsprechendes Punktedefizit im jeweils anderen Semester ausgleichen). Abgesehen von dieser Hürde hat die erreichte Übungspunktzahl keinen Einfluss auf die Note. Zusätzlich gibt es je nach Studiengang eine Anwesenheitspflicht in den Übungen, welche von den Übungsleitern kontrolliert wird. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Anwesenheitspflicht für Ihren Studiengang bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt oder lesen Sie dies in ihrer Prüfungs- oder Studienordnung nach. In jedem Fall wird eine regelmäßige Teilnahme an den Übungen mit einer aktiven mündlichen Mitarbeit erwartet. Für Studierende, die die Vorlesung im Rahmen des Studium Integrale besuchen, gibt es neben dem regelmäßigen Besuch der Vorlesung keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Klausur.

Informationen zum Studium Integrale (SI)

Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung im Rahmen des Studium Integrale beinhaltet den regelmäßigen Besuch der Vorlesung sowie das Bestehen der Abschlussprüfung und wird mit 3CP verbucht. Die Abschlussprüfung besteht aus einer einstündigen Klausur am Ende der Vorlesungszeit, für die es ansonsten keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen gibt. Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist im Rahmen des Studium Integrale optional.

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