Mathematik II für Studierende der Biologie
Sommersemester 2019
- Allgemeine Informationen -


Übungsbetrieb

Die regelmäßige Bearbeitung der Übungsaufgaben und die regelmäßige Teilnahme an den Übungsgruppen sind ein sehr wichtiger Bestandteil dieser Vorlesung und sind deswegen auch Voraussetzung für das Erhalten einer Klausurzulassung (gilt nicht für SI). Es sollte jede Woche ein Aufgabenblatt bearbeitet werden. Ihre Lösungen werden dann von den ÜbungsleiterInnen korrigiert und bewertet. Die Übungsblätter stehen Ihnen hier als pdf-Datei zum Download zur Verfügung. Direkt im Anschluss an die 45-minütigen Übungen (mit Anwesenheitspflicht) findet ein 45-minütiges (freiwilliges) Tutorium statt.

Begleitend zur Vorlesung wird zudem ein globales Zusatztutorium angeboten. Hier werden zusätzliche Aufgaben und individuelle Fragen zum Vorlesungsinhalt besprochen. Die Teilnahme am Zusatztutorium ist freiwillig.

Die erste Übung findet in der 2. Vorlesungswoche statt, also in der Woche vom 08.04.2019. In der ersten Übungsstunde wird das letzte Übungsblatt des letzten Semesters besprochen, das Sie hier finden können. Das erste Übungsblatt wird nach der ersten Vorlesung, am 05.04.2018, unter obigem Link zu finden sein.

Es gibt insgesamt 9 Übungsgruppen. Die Gruppen A,B,C sowie D,E,F sind für die Studierenden der Biologie vorgesehen, die Gruppen G,H,I für die Studierenden der Geowissenschaften und des Studium Integrale.

Übungsgruppen für Studierende der Biologie:

Direkt im Anschluss an die Übungen findet am selben Ort jeweils ein (optionales) Fachtutorium im Zeitraum 11.00-11.45 Uhr statt.

Übungsgruppen für Studierende der Geowissenschaften (und Studium Integrale):

Direkt im Anschluss an die Übungen findet am selben Ort jeweils ein 45-minütiges (optionales) Fachtutorium statt.

Abgabe der Lösungen

Die Lösungen der schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben sind immer in den Übungen abzugeben. Um Ihre Übung korrekt zuordnen zu können, muss auf der Abgabe deutlich lesbar Ihr Name und Ihre Übungsgruppennummer stehen. Nur die schriftlichen Aufgaben sind abzugeben und werden bewertet. Die Rückgabe der korrigierten Übungsblätter erfolgt in den Übungen.

Voraussetzung für die Klausurzulassung

Um zur Klausur zugelassen zu werden, müssen in jedem der beiden Semester jeweils mindestens 30% der maximal möglichen Punkte bei den Übungsaufgaben erreicht werden. Abgesehen von dieser Hürde hat die erreichte Übungspunktzahl keinen Einfluss auf die Note. Zusätzlich gibt es eine Anwesenheitspflicht in den Übungen, welche von den Übungsleiterinnen und Übungsleitern kontrolliert wird. Bitte erkundigen Sie sich bezüglich der Anwesenheitspflicht für Ihren Studiengang bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt oder lesen Sie dies in ihrer Prüfungs- oder Studienordnung nach. Für Studierende, die die Vorlesung im Rahmen des Studium Integrale besuchen, gibt es neben dem regelmäßigen Besuch der Vorlesung keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen für die Teilnahme an der Klausur.

Informationen zum Studium Integrale (SI)

Die erfolgreiche Teilnahme an dieser Veranstaltung im Rahmen des Studium Integrale beinhaltet den regelmäßigen Besuch der Vorlesung sowie das Bestehen der Abschlussprüfung und wird mit 3CP verbucht. Die Abschlussprüfung besteht aus einer einstündigen Klausur, für die es ansonsten keine weiteren Zulassungsvoraussetzungen gibt. Die Teilnahme am Übungsbetrieb ist im Rahmen des Studium Integrale optional.

Klausurtermine

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