Diese Seite ist nur interessant für Studierende, die ihr Studium vor dem
1.4.2000 aufgenommen haben.
Informationen über Änderungen der Lehramtsausbildung und
der Durchführung des ersten Staatsexamens im Fach Mathematik
November 2000
Die zur Zeit Studierenden des Lehramtes der Sekundarstufe II tun dieses nach der
alten LPO (Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.9 1990, zuletzt geändert durch Verordnung vom 2.12.1991)
oder der neuen LPO (Ordnung der Ersten Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. August 1994, zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. November 1996).
Die wesentlichen Unterschiede der beiden Ordnungen bestehen darin, dass nach der neuen LPO
- ein Gebiet aus dem Bereich "Didaktik der Mathematik" obligatorischer Prüfungsbestandteil ist und dass
- im Falle, dass die schriftliche Hausarbeit im Fach Mathematik geschrieben wird, die Individualklausur in Mathematik entfällt.
Als Konsequenz aus dem ersten Punkt erhält die Fachdidaktikausbildung ein größeres Gewicht.
Um eine adäquate Ausbildung und Prüfung in Fachdidaktik langfristig zu sichern,
ist folgende Kooperation mit dem Seminar für Mathematik und ihre Didaktik (der Erziehungswisschenschaftlichen Fakultät) beschlossen worden:
- Das Studium der Didaktik der Mathematik ist ab dem Sommersemester 2001 in einem Umfang von vier
Semesterwochenstunden an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät zu studieren.
Studierenden, die bereits einen Proseminarschein in einer Veranstaltungen des Mathematischen Institutes erworben haben,
wird von Seite des mathematischen Instituts im Sommersemester 2001 letztmalig die Gelegenheit gegeben,
die erforderlichen fachdidaktischen Leistungsnachweise zu komplettieren.
- Bei Studierenden nach der neuen LPO, die die Fachdidaktikveranstaltungen an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät besucht haben,
wird das Prüfungsgebiet aus dem Bereich "Didaktik der Mathematik" von den dortigen Hochschullehrern in Form
einer Klausur geprüft. Diese tritt an Stelle der bisherigen Zentralklausur.
- Die Betreuung der schulpraktischen Studien bleibt in der Verantwortlichkeit des Mathematischen Instituts.
Diese Neuregelung hat zur Folge, dass nun zwischen drei unterschiedlichen Prüfungsmodalitäten zu unterscheiden ist.
- Alte LPO:
Es werden 5 mathematische Teilgebiete von Hochschullehrern des Mathematischen Instituts geprüft;
es ist eine mathematische Zentralklausur und eine mathematische Individualklausur zu schreiben.
- Neue LPO, Fachdidaktik vom mathematischen Institut zu prüfen:
Es werden 4 mathematische Teilgebiete und die Fachdidaktik
von Hochschullehrern des Mathematischen Instituts geprüft; es ist eine mathematische Zentralklausur und eine mathematische Individualklausur zu schreiben
(Diese Klausur entfällt, wenn die schriftliche Hausarbeit im Fach Mathematik angefertigt wird).
- Neue LPO, Fachdidaktik von der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät zu prüfen:
Es werden 4 mathematische Teilgebiete von Hochschullehrern des Mathematischen Instituts geprüft; es ist
eine mathematische Individualklausur zu schreiben (Diese Klausur entfällt, wenn die schriftliche Hausarbeit im Fach Mathematik angefertigt wird).
Die Fachdidaktik wird durch eine Klausur von den Hochschullehrern
der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät geprüft.
Mit dem Staatlichen Prüfungsamt des Lehramtes für die Sekundarstufe II zu Köln sind die folgenden
neuen Prüfungsmodalitäten verabredet worden. (Aus Gründen des Vertrauensschutzes können Studierende, die ihr Staatsexamen vor dem 1.1.2002 ablegen,
nach den bis zum Frühjahr 2000 üblichen Modalitäten ihre Prüfung ablegen.)
- Für die Zentralklausur (sofern eine zu schreiben ist) wählt der Prüfling bei der Anmeldung
zur Prüfung ein Gebiet aus dem Katalog "Algebra, reelle Analysis (Es sei extra darauf hingewiesen, dass dies auch für
Studierende nach der neuen Prüfungsordnung gilt.),
Funktionentheorie" (Themenkataloge zu diesen Gebieten
hängen am Schwarzen Brett gegenüber dem Geschäftszimmer des
Mathematischen Instituts aus und sind hier
im Internet
einzusehen); dieses Gebiet
wird in der mündlichen Prüfung nicht mehr geprüft.
- Der Prüfling verabredet mit seinem Wunschprüfer zwei mathematische Gebiete, zu denen er in der
Individualklausur je eine Aufgabenzusammenstellung zur Auswahl vorgelegt bekommt; diese Gebiete werden von diesem Prüfer
auch in der mündlichen Prüfung geprüft. Es wird angestrebt, dass die restlichen beiden Gebiete von dem zweiten
Prüfer geprüft werden. Es kann jedoch auch eine Aufteilung 3:1 zwischen den beiden Prüfern erfolgen. Da es für
das staatliche Prüfungsamt bei gewissen Gebietswahlen des Prüflings schwierig ist, einen geeigneten Prüfer zuzuweisen
(so ist es in der Prüfungsordnung vorgesehen), soll der Prüfling selbständig einen passenden Prüfer suchen,
von diesem die Bereitschaft zur Prüfung erfragen und dies auf dem Beratungsbogen (s.u.) vermerken. Auf jeden Fall sollen sich
die Prüflinge frühzeitig über die Aufteilung der Prüfungsgebiete von Herrn Dr. Halbritter beraten lassen. Die Prüfungsgebiete
und die Zuordnung zu den Prüfern werden auf einem Beratungsboten (erhältlich bei Herrn Dr. Halbritter) festgehalten.
Dieses ist bei der Meldung zur Prüfung im Staatlichen Prüfungsamt vorzulegen.
Die Prüfer des Mathematischen Instituts haben für die Zentralklausuren verabredet:
- Aufgaben zu vermeiden, die die Kenntnis spezieller Tricks voraussetzen. Die Klausuraufgaben sollen aufgrund eines grundlegenden Verständnisses
und der Kenntnis der einschlägigen Methoden eines Gebietes und aufgrund einer allgemeinen mathematischen Arbeitsfähigkeit lösbar sein.
- Aufgaben zu vermeiden, in denen die Lösung eines Teiles die notwendige Voraussetzung für die Bearbeitung der folgenden Aufgabenteile ist.
- Die Anzahl der Aufgaben in einer Klausur nicht zu knapp zu halten, so dass die gute Bearbeitung einer gewissen Auswahl schon als eine gute Leistung bewertet
werden kann. Bei der Bewertung der Klausuren ist die Anzahl der sorgfältig bearbeiteten Aufgaben entscheidend.
Für den inhaltlichen Rahmen der Individualklausur und für die mündlichen Prüfungen sind die jeweiligen Prüfer verantwortlich.
Daher sollten sich die Prüflinge frühzeitig mit ihren Prüfern in Verbindung setzen.
Für weitere Fragen steht Herr Dr. Halbritter (Di., Do. 14 - 15 Uhr,
Zimmer 135) zur Verfügung.