Universitätsgesetz - UG
Fassung v. 3. August 1993, zuletzt geändert am 1. Juli 1997
(Fünfzehnter Abschnitt: Übergangs- und
Schlußbestimmungen)
(2. Sonstige Übergangs- und Schlußbestimmungen)
§ 144
Inkrafttreten [FN 6]
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1980 in Kraft.
Fußnote
[FN 6]: Die Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der
ursprünglichen Fassung vom 20. 11. 1979 (GV. NW. S. 926). Der Zeitpunkt des
Inkrafttretens der Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung
bezeichneten Änderungsgesetzen. Die Bekanntmachung enthält die vom 3. August 1993 an
geltende Fassung des Gesetzes.
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Redaktion: H-E. Webers (15-Aug-1998). |
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