Lehramtsprüfungsordnung - LPO
Fassung v. 23. August 1994, geändert am 19. November 1996
§ 1
Erwerb der Befähigung zu einem Lehramt
Zur Befähigung zum Lehramt
für die Primarstufe,
für die Sekundarstufe I,
für die Sekundarstufe II oder
für Sonderpädagogik
führen:
1. das Studium,
2. die Erste Staatsprüfung,
3. der Vorbereitungsdienst,
4. die Zweite Staatsprüfung.
, Universität Bielefeld , Suchen im Uni-Netz Bielefeld, Suchen im Internet
Redaktion: H-E. Webers (15-Mrz-1998). |
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