Lehramtsprüfungsordnung - LPO
Fassung v. 23. August 1994, geändert am 19. November 1996

Erster Teil  -  Gemeinsame Vorschriften

Abschnitt I  -  Allgemeine Bestimmungen

§ 1
Erwerb der Befähigung zu einem Lehramt

Zur Befähigung zum Lehramt

für die Primarstufe,
für die Sekundarstufe I,
für die Sekundarstufe II oder
für Sonderpädagogik

führen:

1. das Studium,
2. die Erste Staatsprüfung,
3. der Vorbereitungsdienst,
4. die Zweite Staatsprüfung.


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Redaktion: H-E. Webers (15-Mrz-1998).
Spiegelung vom WWW-Server der Uni Bielefeld (08-Apr-99).