Universitätsgesetz - UG 
Fassung v. 3. August 1993, zuletzt geändert am 1. Juli 1997

(Vierter Abschnitt:    Aufbau und Organisation der Hochschule)
(4. Zentrale Einrichtungen)


§ 35
Hochschuldidaktisches Zentrum

Zur fachbezogenen und fächerübergreifenden Förderung der Hochschuldidaktik bestehen an der Technischen Hochschule Aachen, den Universitäten Bielefeld und Dortmund, der Universität - Gesamthochschule Essen, der Universität Münster und der Fachhochschule Köln Hochschuldidaktische Zentren als zentrale wissenschaftliche Einrichtungen. Die Hochschuldidaktischen Zentren können aufgrund von Vereinbarungen Aufgaben für andere Hochschulen erfüllen.


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Redaktion: H-E. Webers (15-Aug-1998).
Spiegelung vom WWW-Server der Uni Bielefeld (08-Apr-99).