Universitätsgesetz - UG
Fassung v. 3. August 1993, zuletzt geändert am 1. Juli 1997
(Vierter Abschnitt: Aufbau und
Organisation der Hochschule)
(4. Zentrale Einrichtungen)
§ 35
Hochschuldidaktisches Zentrum
Zur fachbezogenen und fächerübergreifenden Förderung der Hochschuldidaktik bestehen an der Technischen Hochschule Aachen, den Universitäten Bielefeld und Dortmund, der Universität - Gesamthochschule Essen, der Universität Münster und der Fachhochschule Köln Hochschuldidaktische Zentren als zentrale wissenschaftliche Einrichtungen. Die Hochschuldidaktischen Zentren können aufgrund von Vereinbarungen Aufgaben für andere Hochschulen erfüllen.
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Redaktion: H-E. Webers (15-Aug-1998). |
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