Lehrerausbildungsgesetz - LABG 
Fassung v. 18. September 1998

III. Abschnitt  -  Inhalt des Studiums

§ 12
Studium für das Lehramt für die Primarstufe

Das Studium für das Lehramt für die Primarstufe umfaßt:

  1. das erziehungswissenschaftliche Studium,
  2. das Studium des Unterrichtsfaches Deutsch,
  3. das Studium des Unterrichtsfaches Mathematik.
  4. das Studium eines Lernbereichs
    oder
    das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches der Primarstufe. In der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen kann zugelassen werden, daß anstelle des Unterrichtsfaches Mathematik das Unterrichtsfach Musik gewählt werden kann.

 

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