Lehrerausbildungsgesetz - LABG
Fassung v. 18. September
1998
III. Abschnitt - Inhalt des Studiums
§ 12
Studium für das Lehramt für die Primarstufe
Das Studium für das Lehramt für die Primarstufe umfaßt:
- das erziehungswissenschaftliche Studium,
- das Studium des Unterrichtsfaches Deutsch,
- das Studium des Unterrichtsfaches Mathematik.
- das Studium eines Lernbereichs
oder
das Studium eines weiteren Unterrichtsfaches der Primarstufe. In der Ordnung der Ersten
Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen kann zugelassen werden, daß anstelle des
Unterrichtsfaches Mathematik das Unterrichtsfach Musik gewählt werden kann.
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Redaktion: H-E.
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