Lehrerausbildungsgesetz - LABG 
Fassung v. 18. September 1998

(III. Abschnitt  -  Inhalt des Studiums)

§ 13
Studium für das Lehramt für die Sekundarstufe I

Das Studium für das Lehramt für die Sekundarstufe I umfaßt:

  1. das erziehungswissenschaftliche Studium
    und
  2. das Studium von zwei Unterrichtsfächern.

 

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