Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) |
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in
der Fassung der Bekanntmachung |
Inhalt * |
I. Abschnitt - Allgemeines |
§ 1
Ziel und Gliederung der Ausbildung
§ 2 Studium
§ 3
Vorbereitungsdienst
§ 3a Zulassungsbeschränkungen
§ 4 Lehrämter
§ 5 Verwendung der
Lehrerinnen und Lehrer
II. Abschnitt - Erwerb der Befähigung zu einem Lehramt |
§ 6
Lehramt für die Primarstufe
§ 7 Lehramt für die
Sekundarstufe I
§ 8 Lehramt für die
Sekundarstufe II
§ 9 Lehramt für
Sonderpädagogik
§ 10 Mehrere Lehrämter
§ 11 Prüfungsämter
III. Abschnitt - Inhalt des Studiums |
§ 12
Studium für das Lehramt für die Primarstufe
§ 13 Studium für das Lehramt
für die Sekundarstufe I
§ 14 Studium für das Lehramt
für die Sekundarstufe II
§ 15 Studium für das Lehramt
für Sonderpädagogik
IV. Abschnitt - Prüfungen |
§ 16
Erste Staatsprüfung
§ 17 Zweite Staatsprüfung
V. Abschnitt - Berücksichtigung von Studien, Prüfungen und Lehrbefähigungen |
§ 18
Anrechnung von Studien und vorzeitige Zulassung
§ 19 Anerkennung von Prüfungen und
Lehrbefähigungen
§ 20 Anerkennung von Prüfungen als
Prüfungsleistungen im Rahmen einer Ersten Staatsprüfung
VI. Abschnitt - Erweiterungsprüfungen und Zusatzqualifikationen |
§ 21
Erweiterungsprüfungen
§ 22 Zusatzqualifikationen
VII. Abschnitt - Fortbildung |
§ 23 Fortbildung
VIII. Abschnitt - Sondervorschriften |
§ 24
Praktikum für das Studium
§ 25 Lehrerinnen und Lehrer ohne eine
Befähigung zu einem Lehramt
§ 26 Lehramtsanwärterinnen und
Lehramtsanwärter der Sekundarstufe II der agrarwirtschaftlichen Fachrichtung
§ 27 Förderliche Berufstätigkeit
§ 28 Lehrerinnen und Lehrer an
Ersatzschulen
IX. Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften |
§ 29
Übergangsvorschriften
§ 30 Ausführungsvorschriften
§ 31 Sicherstellung des Lehrangebots
gemäß den Abschnitten I bis III
§ 32 Inkrafttreten
* Die vorstehende Übersicht wurde für die »onLine-Ausgabe« hinzugefügt, um die Navigation zu erleichtern [Red.].
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Redaktion: H-E. Webers (15-Aug-1998). |
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