Lehrerausbildungsgesetz - LABG
Fassung v. 18. September 1998

(IX. Abschnitt  -  Übergangs- und Schlußvorschriften)


§ 30
Ausführungsvorschriften

Das Ministerium für Schule und Weiterbildung erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.

 

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