Lehrerausbildungsgesetz - LABG
Fassung v. 18. September
1998
(IX. Abschnitt - Übergangs- und Schlußvorschriften)
§ 30
Ausführungsvorschriften
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung erläßt die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften.
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Redaktion: H-E.
Webers (15-Aug-1998) |
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