Lehrerausbildungsgesetz - LABG
Fassung v. 18. September 1998

(IX. Abschnitt  -  Übergangs- und Schlußvorschriften)


§ 32
Inkrafttreten

(1) § 30 tritt mit der Verkündung des Gesetzes in Kraft; im Übrigen tritt das Gesetz am 1. Mai 1975 in Kraft.

(2) Das Gesetz über die Ausbildung für Lehrämter an öffentlichen Schulen (Lehrerausbildungsgesetz - LABG) vom 9. Juni 1965 (GV. NW. S. 157), in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 1969 (GV. NW. S. 176), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 1973 (GV. NW. S. 567), ist weiter anzuwenden, soweit die Ausbildung nach § 29 übergangsweise nach den bisherigen Vorschriften durchgeführt werden kann; ferner sind die §§ 11 und 13 der bisherigen Vorschriften bis zum 1. Januar 1977 weiter anzuwenden. Im übrigen tritt es mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.

 

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