Lehramtsprüfungsordnung - LPO
Fassung v. 23. August 1994, geändert am 19. November 1996

(Erster Teil  -  Gemeinsame Vorschriften)
(Abschnitt II  -  Prüfungsverfahren)


§ 18
Schriftliche Arbeiten unter Aufsicht

(1) Die Arbeiten unter Aufsicht dienen der Feststellung, ob die Prüflinge in der Lage sind, in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln eine den Anforderungen des Prüfungsfaches (Erziehungswissenschaft/Fach) entsprechende Aufgabe zu lösen.

(2) Für jede Arbeit unter Aufsicht werden in der Regel zwei Themen zur Wahl gestellt. Die Aufgaben sind so zu stellen, daß bei der Bearbeitung grundlegende Kenntnisse von Gegenständen und Methoden des Faches nachgewiesen werden können sowie die Fähigkeit, Wissen im Sinn der gestellten Aufgabe anzuwenden. In Fächern, deren Besonderheiten dies erfordern, kann das Ministerium für Schule und Weiterbildung generell andere Formen der Aufgabenstellung zulassen. Die Anforderungen sind so zu bemessen, daß sie bei normaler fachlicher Leistungsfähigkeit in der festgesetzten Arbeitszeit erfüllt werden können. Die Absprache über bestimmte Themen oder Aufgaben zwischen Prüferinnen oder Prüfern und Prüflingen ist nicht zulässig.

(3) Die Arbeit unter Aufsicht kann, insbesondere in den Fremdsprachen, in mehrere Teile aufgegliedert werden. In diesen Fällen gilt für mindestens einen Teil der Arbeit unter Aufsicht Absatz 2 entsprechend.

(4) Die Bearbeitungszeit für Arbeiten unter Aufsicht beträgt vier Stunden. Für Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes und für Körperbehinderte kann die Bearbeitungszeit auf Antrag um eine Stunde verlängert werden, soweit dies wegen einer erheblichen Behinderung bei der Anfertigung der Arbeit unter Aufsicht geboten ist. Der Antrag soll mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung verbunden werden.

(5) Ein gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 5 für die Themenstellung (schriftliche Hausarbeit) vorgeschlagenes Mitglied des Prüfungsamtes kann nicht für die Themenstellung für eine Arbeit unter Aufsicht vorgeschlagen werden.


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Redaktion: H-E. Webers (15-Mrz-1998).
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